Rechtsberatung | Ihr Notar Dr. Bücker
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer in rechtlichen Angelegenheiten
In vielen wichtigen Rechtsbereichen hat der Gesetzgeber es als
sinnvoll erachtet, Rechtsgeschäfte von Bürgern oder Unternehmen von
der Mitwirkung von Notaren abhängig zu machen.
Denn Notare sind Kraft ihres Amtes unabhängige und neutrale
Rechtsberater, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen
und keiner Seite verpflichtet sind.
Daher spielt auch die notarielle Beratung im Vorfeld der
möglicherweise später erfolgenden Beurkundung eine wichtige Rolle:
Sei es die erbrechtliche Vermögensplanung- und Gestaltung, die
Vorsorgeberatung oder Vertragsgestaltung- oder Prüfung.
Immobilien
Im Bereich des Kaufs, Verkaufs oder der Übertragung / Schenkung von
Immobilien begleiten wir Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zum
Vollzug des Eigentumswechsels durch Eintragung im Grundbuch.
Typische Verträge sind:
- Kaufverträge über Häuser, Doppelhäuser oder Wohnungen
- Kaufverträge über Erbbaurechte, sei es an Häusern oder Wohnungen
- Bauträgerverträge über neu errichtete Eigentumswohnungen oder (Reihen/Doppel)Häuser
- Übergabeverträge, Hofübergabeverträge
- Immobilienschenkungen und Absicherung der Schenkenden
Erben, Vererben und Schenken
Aus unserer beruflichen Praxis kennen wir die typischen
Streitpunkte und Fallstricke, die wir durch unsere Beratung und
klar gestaltete Testamente, letztwillige Verfügungen oder
Erbverträge vermeiden.
Zu den notariellen Tätigkeiten gehören auch Erb- und
Pflichtteilsverzichtsverträge,Schenkungen im Rahmen einer
vorweggenommenen Erbfolge. Diese sicher und ohne Streit zu
gestalten, ist unsere Aufgabe, ebenso wie die Absicherung der
Schenkenden durch Nießbrauchsrechte, Wohnrechte oder
Altenteilsregelungen bei (Hof)-Übergabeverträgen.
Unternehmen / Vereine
Als Notare beraten wir Sie bei der Unternehmensgründung und Rechtsformwahl und erstellen die notwendigen Gesellschaftsverträge und führen alle Anmeldungen zu den notwendigen Registern durch.
Wir sind tätig für unsere Mandanten im Bereich der:
- Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen
- Gesellschaftsanteilsübertragung
- Durchführung von Gesellschaftsversammlungen
- Ein- und Austritt von Gesellschaftern
- Unternehmensgründung
- Kapitalerhöhung
Dafür entwerfen wir die notwendigen Verträge und arbeiten eng mit anderen (steuerlichen) Beratern unserer Mandaten zusammen.
Weitere Allgemeine Information, insbesondere zur Gründung eines Vereins können Sie über Folgende Internet Seiten erhalten www.GmbH-gründen.Notar.de sowie www.Verein-gründen.Notar.de.
Online-Verfahren
Sie wollen mehr hierzu erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Alternativ können Sie sich unter www.online.notar.de über die Notarielle online verfahren Informieren.
Familie, Partnerschaft und Kinder
Im Rahmen der vorsorgenden Rechtsberatung entwerfen und gestalten
wir Ehe- oder Partnerschaftsverträge. Wir informieren unsere
Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe oder
eingetragenen Lebenspartnerschaft, ob mit oder ohne gemeinsame
Kinder.
Sollte eine Ehe oder Partnerschaft scheitern, gestalten und
beurkunden wir auch Scheidungsfolgenvereinbarungen oder führen
Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten durch. Ebenfalls können
Adoptionen oder Sorgerechtserklärungen notariell begleitet werden.
Vorsorge
Die rechtliche Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder
Alter kann durch notariell beurkundete Vollmachten oder Verfügungen
sicher gestellt werden. Wir beraten Sie, welche Vollmachten oder
Verfügungen notwendig und sinnvoll sind.
Dazu gehören General- oder Einzelvollmachten, Vorsorgevollmachten,
Patienten- und / oder Betreuungsverfügungen.
Als Rechtsanwälte sind wir ausschließlich im Bereich des
Immobilien- und Erbrechts tätigt und vertreten und beraten unsere
Mandanten bundesweit.
Dazu gehört die Prozessvertretung vor allen zuständigen Gerichten
und die Durchsetzung oder die Abwehr entsprechender Ansprüche.
Ihr Notar Dr. Bücker
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